Barrierefreies Webdesign München

BFSG-konform ab 2025 –
Barrierefreies Webdesign für München

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Viele Münchner Unternehmen müssen handeln. Wir machen Ihren Webauftritt WCAG 2.1 AA-konform – ohne Kompromisse beim Design.

WCAG 2.1 AA-Standard
BFSG seit Juni 2025 Pflicht
bis 100k € mögliches Bußgeld
+SEO Barrierefreiheit stärkt Rankings
Warum jetzt handeln

Was barrierefreies Webdesign für Ihren Betrieb bedeutet

Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have mehr – sie ist Pflicht, Qualitätsmerkmal und SEO-Booster in einem.

Rechtliche Sicherheit

Das BFSG ist seit Juni 2025 in Kraft. Compliance vermeidet Bußgelder und Abmahnungen – und schützt Ihr Unternehmen langfristig.

Mehr potenzielle Kunden

Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Beeinträchtigung. Barrierefreiheit öffnet Ihren Auftritt für eine bisher ausgeschlossene Zielgruppe.

SEO-Vorteil

Semantisches HTML, Alt-Texte, saubere Struktur und Ladegeschwindigkeit – Accessibility-Standards und Google-Ranking-Faktoren überlappen stark.

Bessere UX für alle

Klare Struktur, lesbare Schriften, gute Kontraste – was für Menschen mit Beeinträchtigungen notwendig ist, verbessert die User Experience für jeden Besucher.

Wettbewerbsvorteil

Viele Wettbewerber werden die Umstellung verschleppen. Wer früh handelt, positioniert sich als verantwortungsvolles Unternehmen – sichtbar für Kunden und Partner.

Gesellschaftliche Verantwortung

Digitale Teilhabe ist ein Grundrecht. Barrierefreie Websites zeigen, dass Ihr Unternehmen alle Menschen willkommen heißt – nicht nur die ohne Einschränkungen.

Unser Leistungsumfang

Was wir für Ihre Barrierefreiheit umsetzen

Von der Analyse bis zur Umsetzung – wir decken alle WCAG 2.1 AA-Anforderungen ab.

🔍 Accessibility-Audit

Wir prüfen Ihre bestehende Website systematisch gegen WCAG 2.1 AA-Kriterien: Kontraste, Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität, Formulare, Alternativtexte und strukturelle Mängel. Sie erhalten einen klaren Bericht mit priorisierten Handlungsempfehlungen.

🎨 Barrierefreies Redesign

Wir gestalten Ihre Website neu oder passen das bestehende Design an – WCAG-konform, ohne ästhetische Kompromisse. Kontrastverhältnisse, Schriftgrößen, Fokus-Indikatoren und Farbschemata werden sorgfältig abgestimmt.

⌨️ Tastaturbedienbarkeit

Alle Funktionen Ihrer Website müssen ohne Maus nutzbar sein. Wir implementieren sichtbare Fokus-Indikatoren, logische Tab-Reihenfolge und Skip-Links – für Tastaturnutzer, Screenreader-Nutzer und motorisch eingeschränkte Personen.

🔊 Screen-Reader-Optimierung

Korrekte ARIA-Attribute, semantisches HTML5, sinnvolle Alt-Texte und strukturierte Überschriftenhierarchie – Ihre Website funktioniert einwandfrei mit JAWS, NVDA, VoiceOver und anderen Screenreadern.

📋 BITV 2.0 Konformität

Neben WCAG 2.1 berücksichtigen wir auch die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) – den deutschen Standard für barrierefreie Informationstechnik, der für öffentliche Stellen verbindlich ist.

📄 Barrierefreiheitserklärung

Nach Umsetzung erstellen wir für Sie die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung gemäß EU-Durchführungsbeschluss 2018/1523 – vollständig und rechtssicher für Ihre Website.

WCAG 2.1 AA erklärt

Die vier Prinzipien der Web-Barrierefreiheit

WCAG 2.1 basiert auf vier Prinzipien, die zusammen eine vollständige Barrierefreiheit sicherstellen. Jede Anforderung lässt sich einem dieser Prinzipien zuordnen.

Wahrnehmbar – Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein: Alt-Texte, Untertitel, ausreichende Kontraste (min. 4,5:1)
Bedienbar – Alles ohne Maus nutzbar: Tastaturnavigation, kein Zeitdruck, kein Flackern über 3 Hz
Verständlich – Klare Sprache, vorhersehbare Navigation, hilfreiche Fehlermeldungen in Formularen
Robust – Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Hilfstechnologien: semantisches HTML, valider Code, ARIA
13 Mio. Menschen mit Beeinträchtigung in Deutschland
96 % aller Websites haben vermeidbare Accessibility-Fehler (WebAIM)
bis 100k € Bußgeld bei BFSG-Verstößen
+20 % mehr Conversions durch bessere UX (barrierefreie Seiten)
So gehen wir vor

Von der Analyse bis zur Zertifizierung

Strukturiert, transparent, ohne unnötige Komplexität für Sie.

01

Accessibility-Audit

Wir prüfen Ihre aktuelle Website gegen alle relevanten WCAG 2.1 AA-Kriterien – automatisch und manuell. Ergebnis: ein priorisierter Bericht mit allen Mängeln und konkreten Lösungsvorschlägen, innerhalb von 3 Werktagen.

02

Abstimmung & Priorisierung

Gemeinsam entscheiden wir, welche Maßnahmen sofort umgesetzt werden und welche mittelfristig geplant werden. Wir unterscheiden zwischen Pflichtanforderungen (gesetzlich) und Optimierungen (Best Practice).

03

Technische Umsetzung

Wir beheben alle identifizierten Mängel: Kontrast-Korrekturen, ARIA-Labels, Tastaturnavigation, Formularzugänglichkeit, Alt-Texte, Fokus-Indikatoren und semantische HTML-Struktur. Parallel testen wir laufend mit echten Screenreadern.

04

Abnahme & Barrierefreiheitserklärung

Nach Umsetzung führen wir einen finalen Compliance-Check durch. Sie erhalten die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung, die auf Ihrer Website veröffentlicht wird – rechtssicher und vollständig.

FAQ

Häufige Fragen zum barrierefreien Webdesign

Was Münchner Betriebe über das BFSG, WCAG und barrierefreie Websites wissen müssen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder über 2 Mio. € Jahresumsatz, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten – darunter Websites, Online-Shops und Apps.
WCAG 2.1 AA ist der internationale Standard für Barrierefreiheit im Web. Konkret bedeutet das: Kontrastverhältnis min. 4,5:1, vollständige Tastaturbedienbarkeit, Alt-Texte für alle inhaltlichen Bilder, saubere Überschriftenstruktur und Kompatibilität mit gängigen Screen-Readern.
Wenn Ihr Unternehmen unter das BFSG fällt, ja. Wir führen zunächst ein Audit durch, identifizieren die Lücken und beheben diese gezielt – in vielen Fällen ohne kompletten Neuaufbau.
Bußgelder bis zu 100.000 €, Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände und behördliche Anordnungen sind möglich. Dazu kommt der Reputationsschaden, der schwer zu beziffern ist.
Audit: 2–3 Tage. Kleinere Anpassungen an bestehenden Websites: 1–2 Wochen. Komplett neue, barrierefreie Website: 3–6 Wochen. Wir geben nach dem Audit eine konkrete Zeitplanung.
Nein. Barrierefreies und ästhetisches Design schließen sich nicht aus. Viele Accessibility-Anforderungen wie klare Struktur, gute Lesbarkeit und ausreichende Kontraste verbessern ohnehin das Nutzererlebnis für alle.
Ja, erhebliche. Alt-Texte, semantisches HTML, saubere Überschriftenstruktur und schnelle Ladezeiten sind gleichzeitig Google-Ranking-Faktoren. Barrierefreiheit und SEO verstärken sich gegenseitig.
Besonders betroffen: Banken, Versicherungen, E-Commerce, Gesundheit, Bildung und öffentliche Stellen. Aber auch Dienstleister und lokale Münchner Betriebe sollten prüfen, ob das BFSG für sie gilt.

Jetzt BFSG-Compliance sicherstellen

Kostenloser Erstcheck Ihrer Website. Wir zeigen Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht – unverbindlich und konkret.

WCAG 2.1 AA · BFSG-KONFORM · MADE IN MÜNCHEN